Folter
Noch einmal zum Mitschreiben für die Herren Wolfgang Bosbach, Rolf Jaeger und Dieter Langendörfer, die gestern zu Gast bei Sabine Christiansen waren:
Im Sinne dieses Ãœbereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter” jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen und Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen …
Quelle: Ãœberinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 – Teil I, Artikel 1, Absatz (1)
Deutsches PDF-Dokument
Originaltext der UN
Und die in diesem Zusammenhang auftretende Frage: „Was würdest du denn tun, wenn dein Kind …?” möchte ich beantworten mit: „Ich weiß es nicht! Wahrscheinlich könnte ich mich nicht kontrollieren. Aber genau deswegen ist Selbstjustiz nicht erlaubt.”
1 Kommentar
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel.
Entschuldige, das Kommentarformular ist zurzeit geschlossen.
Deine Meinung möchte ich uneingeschränkt unterstützen. Entweder man ist für oder gegen Folter. Die Frage, wie man sich verhalten würde, wäre man persönlich betroffen (Kind oder Verwandte), führt meines Erachtens nur in die Irre. Natürlich kann es sein, dass man persönlich anderes handeln würde, wenn man selbst betroffen ist. Das heißt aber eben nicht, dass man quasi in logischer Folge für die Folter sein müsste.
Auch wenn’s nicht ganz passt: Ähnlich kontrovers wird die Meinungsfreiheit diskutiert. Auch gilt für meine Begriff: Ein bisschen Meinungsfreiheit geht nicht. Ebenso verhält es sich mit der Folter. Ich entschuldige mich dafür, wenn der Vergleich jetzt nicht ganz passend ist. Beide Themen sind aber auf eine interessante Weise miteinander verknüpft.
Grüße
Horst
Kommentar by Horst Schulte — Dienstag, 23. 11. 2004 @ 19:48